Ruhezeiten
Es wird darum gebeten, die folgenden Ruhzeiten in der Erholungsanlge einzuhalten.
Montag bis Samstag
tags von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und nachts von 20:00 Uhr bis 07:00 Uhr
Ausgenommen sind gewerbliche Maßnahmen.
Sonn- und Feiertag
ganztägig
Elektroabrechnung
Das Ablesen der Stromzähler erfolgt durch den
Vorstand.
In der Mitgliederversammlung werden dafür zwei Termine benannt. An
einem dieser Termine ist der Zutritt zu gewährleisten.
Kann das Ablesen der Zählerstände nicht durchgeführt werden, wird
dem betreffenden Mitglied eine Gebühr von 10,- € berechnet für den
erforderlichen Klärungs- und Verwaltungsaufwand.
Bei etwaigen Differenzen und notwendigen Rückfragen ist jedes
Mitglied verpflichtet, selbst kurzfristig zur Klärung beizutragen.
Ist dies nicht bis spätestens am 31.12. erreicht, wird ab diesem
Zeitpunkt die Energieversorgung eingestellt.
Die Hauptabsperrvorrichtungen in den Versorgungsleitungen dürfen
nur von Vorstandsmitgliedern oder von beauftragten Personen
betätigt werden.